Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Neue Energie Pfälzer Bergland GmbH ist bestrebt, ihre digitalen Angebote im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der zugrunde liegenden Norm EN 301 549 barrierefrei zugänglich zu gestalten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website neueenergie-pfaelzerbergland.de.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die oben genannten Websites sind derzeit in Teilen barrierefrei. Die Einschätzung beruht auf den Ergebnissen eines externen WCAG-2.1-Audits (Konformitätsstufe AA) sowie ergänzender interner Nachtests.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachfolgenden Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:

  • Wahrnehmbarkeit
    An einigen Stellen sind die Farbkontraste unzureichend
    Auf mobilen Geräten verhindert das Meta-Viewport-Tag das Zoomen
     
  • Bedienbarkeit
    Einige interaktive Elemente (z. B. Buttons) haben zu kleine Zielbereiche
     
  • Robustheit
    Links und Buttons sind teilweise nicht korrekt mit zugänglichen Namen (z. B. aria-label) versehen
     
  • Verständlichkeit
    Die Inhalte und Funktionen der Websites sind grundsätzlich verständlich aufgebaut. Es wurden keine Barrieren hinsichtlich Sprache, Navigation oder Konsistenz festgestellt.

 

Geplante Maßnahmen

Wir verfolgen das Ziel, die identifizierten Mängel schrittweise bis Mitte 2026 zu beheben.

Bereits eingeleitete Maßnahmen:

  • Sensibilisierung der Fachabteilungen für barrierefreie Gestaltung

 

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 16.06.2025 auf Grundlage eines WCAG-Audits sowie ergänzende interne Prüfungen erstellt.

 

Feedback und Kontakt

Wir möchten unseren digitalen Auftritt kontinuierlich verbessern. Sollten Ihnen Barrieren auffallen oder haben Sie Hinweise zur digitalen Barrierefreiheit, kontaktieren Sie uns bitte über unser barrierefreies Kontaktformular:

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen.

* Pflichtfeld

Marktüberwachung und Beschwerden

Die Einhaltung der Anforderungen des BFSG wird durch die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) kontrolliert.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihre Anfrage zur digitalen Barrierefreiheit nicht zufriedenstellend beantwortet wurde, können Sie sich an die MLBF wenden:

Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit (MLBF)
Sitz: Magdeburg
Zuständig ab dem 28. Juni 2025

 

Änderungshistorie der Barrierefreiheitserklärung*

Datum / Änderung
25.06.2025 / Erstveröffentlichung der Barrierefreiheitserklärung

 

*Diese Historie wird fortlaufend aktualisiert, um die Nachvollziehbarkeit der Barrierefreiheitsmaßnahmen zu gewährleisten.